CRB / NPK    Merkblatt 13 | Themenliste

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Vorschläge für das Erstellen von Leistungsverzeichnissen

Ansprüche der Mauersegler  1.01 


Ansprüche des Mauerseglers an Nistgelegenheit
(Kurzfassung)

Ausdruck (PDF)  


  • Mindestens 4 bis 6 Meter über Grund
  • Freier Anflug an die Landestelle
  • Griffige Landestelle
  • Einschlupfmöglichkeit direkt über der Landestelle: ca. 3 x 6 cm
  • Durchschlupf ca. 3 x 10 cm
  • Zugang zum Nistplatz: Ideal 5 bis 50 cm lang. Er kann sowohl noch oben, wie nach unten oder gerade aus führen. Rauhigkeit notwendig
  • Nistplatz: lxbxh: ca. 15x15x12 cm. Ev. mit Abrutschsicherung
  • 3 - 5 Nistplätze mit mind. 50 cm Distanz


UMSETZUNG

Anflug:

Hindernisfrei: Kein Baum, keine Baumkrone, kein Gerüst, keine Drähte, keine Dachrinne, keine Mauervorsprünge unmittelbar vor/unterhalb Landestelle/Einschlupf. (Flugschneise)

Landestelle:

Die Fläche muss griffig, d.h. rau oder weich sein: Rauer Verputz, sägerohes Holz, feine Geflechte, fein gerippt Bleche etc.

Einschlupf:

3x6 cm in ovaler Form bzw. 5 cm ?. Er kann waagrecht oder senkrecht angeboten werden. Abstand zwischen Einschlüpfen mindestens 50 cm. Jeder Einschlupf muss zu einem eigenen Nistplatz führen.

Durchschlupf:

Variiert in der Grösse. 10 cm Breite ist aber notwendig.

Zugang zum Nistplatz:

Mindestens die Grösse des Durchschlupfes. Führt der Zugang zum Nistplatz nach unten oder oben, muss er griffig und rau sein, so dass Füsse und Federn Halt finden. Ist z.B. die Abschlussschicht der Isolation des Unterdaches sehr glatt, kann eine raufasrige Pavatexplatte oder ein Kunststoffgitternetz aufgelegt werden. Quert ein Latte etc. den Zugangsweg, muss sie einen Durchschlupf gewähren: Der Abstand zwischen Dachlatte und Unterdach muss auf eine Breite von 15 cm mindestens 3 cm betragen.

Nistplatz:

Grundfläche 15 x 15 cm mit einer Höhe von ca. 12 cm. Bei starken Neigungen z.B. auf dem Unterdach kann mit einer Latte etc. das Wegrutschen verhindert werden. Die Unterlage des Nestes sollte auch rau sein.
Von Mauerseglernistplätzen auf dem Unterdach von südexponierten Hausdächern sollte man eher absehen, da dort sehr hohe Temperaturen erreicht werden.


RENOVATIONEN bzw. Umbauten von Häusern mit Mauerseglernistplätzen

Erhalten der Einschlüpfe und Nistbereiche: Werden durch Renovationen etc. bestehende, langjährig genutzte Einschlüpfe verschlossen, kann dies für die Mauersegler die hier gebrütet und aufgewachsen sind, verhängnisvoll sein.

Günstiger Zeitraum für Renovationen: Januar bis April und Mitte August bis Dezember

       

Dringende bauliche Massnahmen können notfalls schon früher begonnen werden: Wenn die Jungen geschlüpft sind (ab Mitte Juli). Die Elterntiere sind dann nur noch schwer durch Lärm etc. von der Brutpflege abzuhalten. Doch muss der freie Anflug- und Abflug gewährleistet sein.

Fachbegleitung: Konsultieren Sie vor Renovationsbeginn, während der Arbeiten und kurz vor dem Abrüsten vor Ort einen Fachmann bzw. eine Fachfrau (siehe Fachleute, Schweizerischer Vogelschutz Zürich, Schweizerische Vogelwarte Sempach).


November 2002




last update:   
13.11.2002

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