Flachdachkonstruktionen bieten im Gegensatz zum geneigten Dach relativ wenige Möglichkeiten, Rückzugs - und Nistbereiche für wildlebende Tiere zu schaffen. Beim unbegrünten Flachdach liegen diese ausschliesslich im Randbereich des Flachdaches, wo dieses an die Fassade anschliesst (Flachdachabschluss).

Rückzugsmöglichkeiten für Tiere liegen beim Flachdach allgemein in folgenden Bereichen:

1. Flachdachabschluss: Abdeckbleche
2. Überkragendes Flachdach: Untersichtschalung, Zwischendach (Dachvorsprung)

Extensive Begrünung

Extensiv begrünte Flachdächer bieten zusätzlich zum Flachdachabschluss (siehe oben) mancher Tierart Möglichkeiten zur Fortpflanzung, Ernährung oder Überwinterung (Flachdachfläche). Eine extensive Begrünung kann mittels substrat-, nährstoff- und wasserarmer Voraussetzungen Lebensgrundlagen für Trockenrasen - und Magerwiesen - Lebensgemeinschaften schaffen. Diese Lebensgemeinschaften sind einerseits besonders artenreich und zum andern sehr gefährdet. Diverse Vogelarten finden hier ungestörte Plätze sowie Sämereien und Insekten als Nahrung. Viele Schmetterlingsarten, Wildbienen und viele andere Kleintiere nähren sich von Nektar und Pollen. Raupen können sich ungehindert verpuppen und zu Schmetterlingen verwandeln, da die Flächen wenig begangen werden und sehr arm an Störungen sind. (Die weiteren Vorteile der Dachbegrünung: Schutz der Dachhaut, zusätzliche Wärme - und Schalldämmung, Wasserretention, Verbesserung des Kleinklimas, optische Aufwertung einsehbarer Dachflächen.)

 


 


  Grundlagen für die Planung und den Bau
  von Nistplätzen im Bereich des Flachdaches

Die Möglichkeiten, Nist - und Rückzugsplätze für wildlebende Tiere im Bereich des Flachdaches zu erhalten oder neu zu schaffen, sind so vielfältig wie die verschiedenen Materialien und Konstruktionsmethoden, die in der Welt des Bauens vorkommen. Für ein bestimmtes Detail sind verschiedenste konkrete Umsetzungen denkbar.

Beispiele zeigen

Das Projekt Bauen&Tiere zeigt exemplarisch einige dieser Möglichkeiten. Es erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Das hier Gezeigte soll nicht als "Rezeptur" verstanden werden, sondern als Anregung, das hier Gesehene mit dem eigenen Haus zu vergleichen und dort individuell, den eigenen Wünschen entsprechend, umzusetzen.

Gestalterischer Aspekt

Mit etwas Kreativität bei der Planung können Einschlupfe oder Landehilfen sowohl bei Neubauten als auch bei Altbauten gestalterisch gut integriert werden. Sie können auch zu optisch gliedernden Elementen werden.

Einige allgemeine Grundsätze, die in jedem Fall und unabhängig von der individuellen Detaillierung beachtet werden sollten, werden im Folgenden genannt.




  Einbezug von Bauhandwerkern, Architekten und Tierspezialisten

Änderungen an Baudetails sollten nur von Fachleuten (Bauhandwerkern) vorgenommen werden. Die bauphysikalischen Funktionen des Daches, insbesondere der Wärme- und Feuchteschutz, dürfen durch mögliche Eingriffe zur Schaffung von Nistplätzen nicht gefährdet werden.

Bei Neubauten empfiehlt es sich, Einschlüpfe und Nistplätze vom Architekten gezielt einplanen zu lassen, so dass diese Planung dann auch in der Ausschreibung für die Bauhandwerker enthalten ist. Hierzu ist es ratsam, Kontakt mit einem Tierspezialisten aufzunehmen (Siehe Fachauskunft je Tierart).


  Spezifische Ansprüche

Die einzelnen Tierarten haben spezifische Ansprüche:

Doch es gibt Allgemeines, das nachfolgend beschrieben ist.


  Begrenzung von Nistplätzen im Bereich des
  Flachdachabschlusses

Will man die Nistplätze im Bereich des Flachdachabschlusses unter Kontrolle behalten, ist eine Abgrenzung des Nist - und Durchschlupfbereiches zu den übrigen Dachbereichen hin ratsam, insbesondere in Bezug auf die Wärmedämmungen von Dach und Wand, die für Tiere unantastbar bleiben müssen. Die Abgrenzung kann durch den Einbau von Lochblechen, Draht - oder Kunststoffgittern vorgenommen werden.


  Griffige Materialien

Wichtig für Einschlupf, Durchschlupf und Nistbereich ist grundsätzlich, dass die Materialien, an denen sich die Tiere festhalten und auf denen sie sich bewegen, rauh und griffig sind:

Eine raue Fassadenoberfläche ist für einige Tierarten die Grundvoraussetzung, damit sie den Flachdachabschluss als Rückzugsbereich nutzen können. Die Tiere müssen sich beim Landen an der Fassade festhalten können, um von hier aus zu ihrem Versteck im Flachdachabschluss hinaufklettern zu können.

Bauteile aus Holz, die wettergeschützt sind, sollten nach Möglichkeit in sägerohem Holz ausgeführt werden bzw. punktuell dort, wo sich die Tiere bewegen, mittels Holzfeile und Stechbeitel aufgerauht werden. Ist für Bauteile im Aussenbereich eine Lackierung vorgesehen, kann man unterhalb des Einschlupfes einen etwa handtellergrossen Putzträger befestigen, auf den rauher Mörtel oder Rauhverputz aufgetragen werden. Wird diese Stelle anschliessend übermalt, ist sie dennoch rauh genug, dass die Tiere Halt finden.

Bauteile aus Metall, Stein oder Kunststoff, die eigentlich zu glatt wären, um Tieren Halt zu bieten, können mit wenigen Hilfsmassnahmen dennoch Einschlupfmöglichkeiten gewähren. Durch die Befestigung eines straff gespannten Draht - oder Kunststoffgitters oder eines ca. 10 x 10 cm grossen, rauhen Holzbrettes an einem Bauteil unterhalb des Einschlupfes kann man hier Landestellen anbieten, von denen aus die Tiere z.B. hinter das Abdeckblech oder - brett des Flachdachabschlusses oder in eine Untersichtschalung schlüpfen können. Mit der geeigneten Farbwahl und Montage kann dabei eine gute Integration in die Fassadengestaltung erreicht werden.


  Holzschutzmittel

Auf den Einsatz chemischer Holzschutzmittel sollte man in der Regel verzichten, da die Tiere in Durchschlupf - und Nistbereichen in engem Kontakt zu den behandelten Bauteilen sind und dabei die Giftstoffe direkt in den Körper aufgenommen werden. In Zeiten minimaler Körperfettreserven können diese dann tödlich wirken.

Ist der Einsatz chemischer Holzschutzmittel unumgänglich (z.B. im Aussenbereich), empfiehlt sich eine Abklärung, welche Mittel für die betreffenden Tiere ungefährlich sind. Entsprechende Informationen können bei der entsprechenden Fachauskunft, die im Kapitel "Ansprüche" der jeweiligen Tierart angegeben ist, abgerufen werden. (Aktuelle Liste der in Fledermausquartieren einsetzbaren Produkte --> Schweizerischen Koordinationsstelle für Fledermausschutz.)

Sind zum Schutz der Holzkonstruktion vor Schädlingen bekämpfende Massnahmen notwendig, ist das ungiftige Heissluftverfahren allen anderen Massnahmen vorzuziehen. Ist Vorbeugung notwendig und der Einsatz chemischer Holzschutzmittel unumgänglich, sind folgende Richtlinien einzuhalten:

  • Es dürfen keine Fledermäuse zum Zeitpunkt der Holzbehandlung anwesend sein.
  • Die Holzbehandlung muss mindestens vier Wochen vor dem erwarteten Eintreffen der Fledermäuse abgeschlossen sein, damit die Lösungsmitteldämpfe entweichen können.

last update:   
25.11.2003

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